Finanzierung
Der jährlich genehmigte Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern regelt und sichert die Finanzierung der Sozialtherapeutischen Gemeinschaft.
Berner BewohnerInnen
Sie bezahlen gemäss Tarifregelung des Kantons einen nach Ihrem Vermögen abgestuften Beitrag an die Tageskosten. Der Rest wird vom Kanton übernommen.
Ausserkantonale BewohnerInnen
Wir sind der IVSE (interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) angeschlossen und halten uns an deren Richtlinien. Vor Eintritt benötigen wir die Kostenübernahmegarantie (KÜG) des Herkunftskantons für die Vollkosten.
Link zur GSI http://www.gef.be.ch